Förderung energieeffizenz

aktualisiert 26.07.2023

Bundesministerium der Finanzen Steuerliche Förderung

Diese steuerliche Förderung ist ohne Energieberater möglich!

  • Höhe der Förderung:

    • Sie können über drei Jahre verteilt 20 Prozent der Kosten der energetischen Maßnahme steuerlich absetzen.
    • Die Höchstsumme der Förderung beträgt 40.000 Euro pro Wohnobjekt. Kosten für eine energetische Baubegleitung und Fachplanung dürfen direkt zu 50 Prozent abgesetzt werden und müssen nicht über mehrere Jahre verteilt werden.
    • Link: Bundesministerium der Finanzen Steuerliche Förderung

Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen

Fördermittel beantragen – nur mit Energieeffizienz-Experten

Bei energetischen Baumaßnahmen ist gute Planung wichtig. Deshalb lohnt es sich, fach­kundige Unterstützung zu nutzen: Ziehen Sie eine Energie­effizienz-Expertin oder einen Energie­effizienz-Experten hinzu. Diese Unter­stützung benötigen Sie auf jeden Fall, wenn Sie eine Förderung beantragen möchten.

 

Gut zu wissen: Für diese Bau­begleitung erhalten Sie zusätzliche Fördermittel. (Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude)

 

Zugelassen sind alle Energie­effizienz-Expertinnen und Energie­effizienz-Experten, die in der Experten­liste des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind. 

  

Höhe der Förderung: 

  • Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben.
  • Die förderfähigen Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr, insgesamt auf maximal 600.000 Euro pro Gebäude.
  • Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich.
  • Link: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

 

Mit der Bundesförderung Effiziente Gebäude – Wohngebäude gewährt die KfW ein zinsverbilligtes Förderdarlehen mit Tilgungszuschuss sowie Zuschüsse für systemische Sanierung des gesamten Gebäudes.

Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude

  • Höhe der Förderung:
    • 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
    • 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.700 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
    • zusätzliche Förderung für WEG: 500 Euro einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung.
    • Link: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: Energieberatung

KfW zinsgünstiger Kredit

WOHNGEBÄUDE – KREDIT                                             KfW  KREDIT 261

Haus und Wohnung energieeffizient sanieren

  • bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohn­einheit für ein Effizienzhaus
  • für Sanierung und Kauf
  • weniger zurückzahlen: zwischen 5 % und 45 % Tilgungszuschuss
  • zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung
  • Link: KfW Kredit

 

Mit der Bundesförderung Effiziente Gebäude – Wohngebäude gewährt die KfW ein zinsverbilligtes Förderdarlehen mit Tilgungszuschuss sowie Zuschüsse für systemische Sanierung des gesamten Gebäudes.